Der Kreiskirchenrat

Der Kreiskirchenrat ist das führende Gremium des Kirchenkreises und besteht aus 13 Mitgliedern. Zu den "geborenen Mitgliedern" gehören der Superintendent (als Vorsitzender), sein erster Stellvertreter und der Präses. Zusätzlich wurden am 6. Juni 2020 sechs ehrenamtliche und vier hauptamtliche Mitarbeitende für die kommenden sechs Jahre aus der Mitte der Kreissynode gewählt. Die Mitglieder des Kreiskirchenrats sind: Hans Jörg Bauer, Sebastian Beutel (stellvertretender Superintendent), Christine Bick, Dr. Helmut Burckhard, Peter Damm, Stefan Ehrhardt, Thomas Handrick (Präses), Manuela Lehmann, Barbara Löhr, Stefan Richter, Jürgen Schilling (Superintendent), Andrea Strauch und Matthias Zentner. Als Stellvertretende Mitglieder fungieren Karola Bartnik und Peter Müller.

Der Kreiskirchenrat ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Wahrnehmung des Dienstes im Kirchenkreis. Er kümmert sich um alle Angelegenheiten, die nicht in den Zuständigkeitsbereich der Kreissynode oder des Superintendenten fallen. Der Kreiskirchenrat setzt die Beschlüsse der Kreissynode um und ist dieser gegenüber rechenschaftspflichtig. Gemäß der Kirchenverfassung der EKM kommt ihm diese wichtige Aufgabe zu.

Der Kreiskirchenrat trifft sich in der Regel einmal im Monat, um eine umfangreiche Tagesordnung abzuarbeiten. Dabei stützt er sich auf die Empfehlungen der Ausschüsse. Dies ermöglicht es, effizient zu arbeiten und gleichzeitig umfassend über die verschiedenen Arbeitsbereiche zu informieren sowie Pläne zur Weiterentwicklung der Gemeinden zu schmieden.

Karina Simon ist Sekretärin der Superintendentur

Kontakt

Evangelischer Kirchenkreis Halberstadt

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