Der Kreiskirchenrat

Der Kreiskirchenrat ist das Leitungsgremium des Kirchenkreises. Ihm gehören 13 Mitglieder an. Der Superintendent (Vorsitzender), sein erster Stellvertreter und der Präses sind „geborene Mitglieder“, aus der Mitte der Kreisynode wurden am 6. Juni 2020 sechs ehrenamtlich und vier hauptamtlich Mitarbeitende für die kommenden sechs Jahre gewählt. Dem Kreiskirchenrat gehören an: Hans Jörg Bauer, Sebastian Beutel (stellv. Sup.), Christine Bick, Dr. Helmut Burckhard, Peter Damm, Stefan Ehrhardt, Thomas Handrick (Präses), Manuela Lehmann, Barbara Löhr, Stefan Richter, Jürgen Schilling (Sup.), Andrea Strauch und Matthias Zentner, sowie als Stellvertretende Karola Bartnik und Peter Müller.

„Der Kreiskirchenrat trägt die Verantwortung dafür, dass der Dienst im Kirchenkreis auftrags- und ordnungsgemäß wahrgenommen wird. Er ist für alle Angelegenheiten des Kirchenkreises zuständig, die nicht der Kreissynode oder dem Superintendenten zugewiesen sind. Er führt die Beschlüsse der Kreissynode aus und ist der Kreissynode rechenschaftspflichtig.“ – so steht es in der Kirchenverfassung der EKM. Unser Kreiskirchenrat trifft sich in der Regel einmal im Monat und arbeitet dabei eine umfangreiche Tagesordnung ab. Damit das zügig geschieht, helfen uns die Empfehlungen der Ausschüsse. So bleibt noch Zeit für die Information über die vielfältigen Arbeitsfelder und für Planungen zur weiteren Entwicklung der Gemeinden.

Karina Simon ist Sekretärin der Superintendentur

Kontakt

Evangelischer Kirchenkreis Halberstadt
Domplatz 47
D-38820 Halberstadt

+49 (3941) 57 17 38

sptrkrchnkrs-hlbrstdtd