Wahl eines Superintendenten

16. Sep 2019

Der Superintendent ist geistlicher Leiter im Kirchenkreis. Er berät die Gemeindekirchenräte. Er begleitet die Haupt- und Ehrenamtlichen im geistlichen Dienst. Er entwickelt mit dem Kreiskirchenrat, der Kreissynode und ihren Ausschüssen Perspektiven für den Kirchenkreis. Er ist wichtiger Ansprechpartner in der Öffentlichkeit.

Das Präsidium der Kreissynode hat die Synode zum 27. September einberufen. Auf der Tagesordnung steht die Wahl des Superintendenten für den Kirchenkreis. Zur Wahl stehen zwei Bewerber: Pfarrer Jürgen Schilling und Pfarrer Steffen Weusten. Sie haben sich in den vergangenen Wochen mit Gottesdienst und Gespräch der Öffentlichkeit vorgestellt und werden sich auch in der Kreissynode mit ihrem jeweiligen Profil vorstellen.
Worum wird es bei der Wahl gehen? Der Superintendent ist geistlicher Leiter im Kirchenkreis. Er berät die Gemeindekirchenräte. Er begleitet die Haupt- und Ehrenamtlichen im geistlichen Dienst. Er entwickelt mit dem Kreiskirchenrat, der Kreissynode und ihren Ausschüssen Perspektiven für den Kirchenkreis. Er ist wichtiger Ansprechpartner in der Öffentlichkeit. Er führt die Mitarbeitenden des Kirchenkreises, u.a. durch Jahresgespräche, die der Personalentwicklung dienen. Für viele hat der Superintendent eine gewichtige Stimme in der Entwicklung des Kirchenkreises – auch wenn er nicht über die berühmte „Richtlinienkompetenz“ eines Ministerpräsidenten verfügt. Es ist aber dennoch seine Übersicht und Weitsicht gefragt, wenn es darum geht, in oft komplizierten Entscheidungssituationen Wege und Ziele zu entwickeln und zur Verwirklichung zu bringen. Zudem ist er als Pfarrer frei in seiner Verkündigung, die an die Heilige Schrift und die Bekenntnisse der Kirche gebunden ist – es ist also durchaus möglich und berechtigt, dass er Positionen vertritt, für die er sich nicht vorher eine Mehrheit gesucht hat.
Der Superintendent ist Pfarrer der Evangelischen Kirche in Mitteldeutschland und nimmt Aufgaben in einer Pfarrstelle des Kirchenkreises wahr. Die Berufung erfolgt für zehn Jahre.
Die Wahl eines Superintendenten ist keine Delegierungs-Wahl, in der die Wählenden einem Kandidaten Aufgaben übertragen, für die sie selbst nicht stark genug sind. Es ist eine Berufungs-Wahl: Die Wählenden berufen den Gewählten in ein Amt, das gemeinsam mit den Wählenden und den Gemeindegliedern im Kirchenkreis wahrgenommen wird.
Die Synode wird in ihrer weitreichenden Entscheidung getragen von der Fürbitte der Christinnen und Christen im Kirchenkreis.

Christoph Carstens