Liebe Schwestern und Brüder im Haupt- und im Ehrenamt, 30. Oktober 2020
die Ereignisse überschlagen sich, Sie haben es längst in den Nachrichten gehört und gelesen: Ab Montag wird es einen einmonatigen Lockdown des gesellschaftlichen Lebens geben. Dieser betrifft auch uns als evangelische Kirche. Leider sind die Informationen dazu bisher nicht in allem eindeutig. Deshalb dieses Schreiben Ihres Superintendenten.
Was ich Ihnen im Folgenden vorschlage, ist Ergebnis von Gesprächen in unserem Kreiskirchenrat, im Ephorenkonvent gemeinsam mit Propst Hackbeil, sowie mit unserem Präses, Prof. Goos, bzw. mit dem Präsidium unserer Kreissynode.
Was bisher gilt
Die Bundeskanzlerin hat zusammen mit den Länderchefs Eckpunkte des Infektionsschutzes für November vereinbart. Die Einzelregelungen des Lockdowns entnehmen Sie bitten den Verlautbarungen der Presse bzw. den Verordnungen, die das Land erlässt. Bitte beachten Sie, dass ggf. noch weitere hinzukommen können, die der Landkreis und/oder eine Kommune angesichts besonderer Infektionszahlen erlässt.
Wir sind gehalten, unsere Kontakte außerhalb des eigenen Hausstandes auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Das Ziel ist, die Welle der steigenden Infektionszahl zu brechen und die Gesundheit insbesondere der Risikogruppen zu schützen.
Als evangelische Kirche sind wir Teil der Gesellschaft. Deshalb werden wir die Maßnahmen unterstützen! Wir tun das, gleichwohl wir durchaus stolz sind auf unsere Hygienekonzepte, die in den vergangenen Monaten eingehalten wurden und sich bewährt haben. Wir stehen in Solidarität mit allen anderen gesellschaftlichen Bereichen im Wissen darum, dass es eine gesamtgesellschaftliche Kultur braucht, um die Zahl der menschlichen Kontakte tatsächlich deutlich zu verringern.
Was bedeutet das konkret für uns im Kirchenkreis im Monat November?
Seien Sie bitte wieder so kreativ wie im Frühjahr.
Dort, wo Sie eine Einladung aussprechen: Bitte erweisen Sie jenen Ihren Respekt, die das Risiko, sich anzustecken bzw. jemanden anzustecken, für eine Anwesenheit als zu hoch einschätzen!
Und: Bitte suchen Sie nicht jede Interpretationsnische im Wortlaut der neuen Eindämmungsverordnung (die für Montag angekündigt ist). Nicht alles, was erlaubt ist, ist auch moralisch geboten. Das uns zugestandene Selbstorganisationsrecht wird in Teilen der Gesellschaft bereits kritisch hinterfragt. Wir sind sehr dankbar, dass wir – anders als im Frühjahr – Gottesdienste feiern und die Menschen seelsorgerlich begleiten dürfen. Das sollte es uns erleichtern, all die anderen Forderungen zu beherzigen.
Morgen feiern wir Reformationstag: „Einen anderen Grund kann niemand legen außer dem, der gelegt ist, welcher ist Jesus Christus.“ (1Kor 3,11) Das ist mir Stärkung genug für alles, was das Corona-Virus uns derzeit zumutet. Ihnen auch?
Es grüßt Sie in herzlicher Verbundenheit
Ihr Superintendent Jürgen Schilling
Krisenstab der Landeskirche zur derzeitigen Situation vom 30. Oktober 2020
Hinweise aus dem Krisenstab der EKM vom 5. November 2020