Der Kirchenkreis Halberstadt hat sich der EKD-weiten Meldestelle gemäß Hinweisgeberschutzgesetz angeschlossen. Personen, die berufliche Verstöße melden, sind damit vor Nachteilen geschützt. Meldungen können digital oder schriftlich erfolgen.
Kontakt:
Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz Evangelische Kirche in Deutschland (EKD)
Herrenhäuser Straße 12
30419 Hannover.
Website: www.bkms-system.com/ekd
Telefon: 0511 – 2796 236.
Hintergrund
- Im Juli 2023 wurde das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) vom Bundestag verabschiedet.
- Es dient dem Schutz von "Whistleblowern" und regelt das Verfahren für Hinweise in Beschäftigungsstellen.
Zweck des Gesetzes
- Schutz von Personen, die berufliche Verstöße melden, vor Nachteilen.
- Ziel: Erkennung und Behebung von Fehlverhalten in Organisationen.
Wer kann Hinweise geben?
- Alle Personen, die berufliche Verstöße erfahren, unabhängig vom Beschäftigungsverhältnis.
Welche Verstöße werden abgedeckt?
- Verstöße gegen Bundes- und Landesgesetze sowie EU-Rechtsakte.
- Beispiele: Geldwäsche, Umweltschutz, Datenschutz, Verbraucherschutz.
Einschränkungen
- Das Gesetz ersetzt keine interne Fehlerkorrektur oder dient nicht als "Kummerkasten".
Schutz für Hinweisgeber
- Personen, die wahre Informationen melden, werden nicht für den Zugriff auf diese Informationen rechtlich verantwortlich gemacht.
- Repressalien gegen Hinweisgeber sind verboten.
Verfahren bei Meldungseingang
- Bestätigung des Eingangs der Meldung innerhalb von sieben Tagen.
- Prüfung des Verstoßes und Kontakt zur Hinweisgeber.
- Ergreifen von angemessenen Maßnahmen und Rückmeldung an den Hinweisgeber.
- Dokumentation der Hinweise unter Beachtung der Vertraulichkeit.
Weitere Fragen
- Bei Fragen steht das Referat A1 im Landeskirchenamt der EKM zur Verfügung.