Aktuelles zum Lockdown im November

Liebe Schwestern und Brüder im Haupt- und im Ehrenamt,                                                                   30. Oktober 2020

die Ereignisse überschlagen sich, Sie haben es längst in den Nachrichten gehört und gelesen: Ab Montag wird es einen einmonatigen Lockdown des gesellschaftlichen Lebens geben. Dieser betrifft auch uns als evangelische Kirche. Leider sind die Informationen dazu bisher nicht in allem eindeutig. Deshalb dieses Schreiben Ihres Superintendenten.

Was ich Ihnen im Folgenden vorschlage, ist Ergebnis von Gesprächen in unserem Kreiskirchenrat, im Ephorenkonvent gemeinsam mit Propst Hackbeil, sowie mit unserem Präses, Prof. Goos, bzw. mit dem Präsidium unserer Kreissynode.

Was bisher gilt
Die Bundeskanzlerin hat zusammen mit den Länderchefs Eckpunkte des Infektionsschutzes für November vereinbart. Die Einzelregelungen des Lockdowns entnehmen Sie bitten den Verlautbarungen der Presse bzw. den Verordnungen, die das Land erlässt. Bitte beachten Sie, dass ggf. noch weitere hinzukommen können, die der Landkreis und/oder eine Kommune angesichts besonderer Infektionszahlen erlässt.

Wir sind gehalten, unsere Kontakte außerhalb des eigenen Hausstandes auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Das Ziel ist, die Welle der steigenden Infektionszahl zu brechen und die Gesundheit insbesondere der Risikogruppen zu schützen.

Als evangelische Kirche sind wir Teil der Gesellschaft. Deshalb werden wir die Maßnahmen unterstützen! Wir tun das, gleichwohl wir durchaus stolz sind auf unsere Hygienekonzepte, die in den vergangenen Monaten eingehalten wurden und sich bewährt haben. Wir stehen in Solidarität mit allen anderen gesellschaftlichen Bereichen im Wissen darum, dass es eine gesamtgesellschaftliche Kultur braucht, um die Zahl der menschlichen Kontakte tatsächlich deutlich zu verringern.

Was bedeutet das konkret für uns im Kirchenkreis im Monat November?

  1. Gottesdienste: sind erlaubt. Feiern Sie, wo immer möglich. Unter noch konsequenterer Einhaltung aller Hygiene-Regeln. Nach wie vor: kürzer. Und wo gesungen wird, am besten mit Mund-Nasen-Schutz und mit Abstand.
  2. Seelsorge: Sie ist gerade auch jetzt im Monat November so wichtig. In den Seniorenheimen und Krankenhäusern. Und in den Häusern. Deshalb machen Sie bitte extra-Angebote: Bieten Sie Besuche an. Nutzen Sie Ihr Telefon, wo Besuche nicht möglich sind. Schreiben Sie Briefe und verteilen Sie diese in den Haushalten. Inszenieren Sie Chat-Gruppen. Aktivieren Sie die Online-Angebote des Frühjahrs…
  3. Gremien: Alle Zusammenkünfte, die für unseren Dienst notwendig sind, sind erlaubt. Dennoch prüfen Sie bitte: Kann die Sitzung verschoben werden? Das kann dann z.B. heißen: Der Finanzausschuss tagt, weil die Beratung zum Haushalt des kommenden Jahres keinen Aufschub duldet, der Ausschuss für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen verschiebt seine Sitzung, da die vorgesehenen Themen nicht absolut drängen.
  4. Verzichten Sie freiwillig auf alles Verzichtbare!
  5. Gruppen und Kreise: Bitte absagen.
    Nun gilt in Sachsen-Anhalt nach derzeitigem Stand, dass Angebote der Kinder- und Jugendarbeit ihren Betrieb aufrecht erhalten können. Das bedeutet, dass Einrichtungen wie das Rauhe Haus, die Haltestelle und das JBZ in Wernigerode Angebote machen dürfen. Auch hier gilt natürlich: unter noch konsequenterer Einhaltung aller Hygiene-Regeln als bisher.
  6. Konfirmanden: Für den November keine normalen Treffs. Aber wie wäre es z.B. mit Konfi-Gottesdiensten statt der Treffs!?
  7. Chorproben: Bitte für den November absagen.
    Gleichwohl gilt, alles was zur Vorbereitung von Gottesdiensten notwendig ist, darf und soll geschehen. Prüfen Sie jedoch bitte genau, ob eine Verschiebung in den Dezember nicht doch möglich ist.
    Das gilt zum Beispiel auch für Krippenspielproben.

    Noch konkreter:

  8. Statt des Mitarbeitendenkonventes kommenden Mittwoch (4.11.) wird zur Videokonferenz eingeladen.
  9. Der für Donnerstag vorgesehene GKR-Vorsitzendenkonvent im Kloster Drübeck (5.11.) ist abgesagt und wird verschoben.
  10. Martinstag: Gottesdienste dürfen und sollen stattfinden! Martinsfeste und Lampionumzüge leider nicht.
  11. Die Kreissynode am 14.11. findet nicht statt und wird verschoben. Das Präsidium wird dazu Anfang kommender Woche an alle Mitglieder einen Brief versenden.

Seien Sie bitte wieder so kreativ wie im Frühjahr.
Dort, wo Sie eine Einladung aussprechen: Bitte erweisen Sie jenen Ihren Respekt, die das Risiko, sich anzustecken bzw. jemanden anzustecken, für eine Anwesenheit als zu hoch einschätzen!

Und: Bitte suchen Sie nicht jede Interpretationsnische im Wortlaut der neuen Eindämmungsverordnung (die für Montag angekündigt ist). Nicht alles, was erlaubt ist, ist auch moralisch geboten. Das uns zugestandene Selbstorganisationsrecht wird in Teilen der Gesellschaft bereits kritisch hinterfragt. Wir sind sehr dankbar, dass wir – anders als im Frühjahr – Gottesdienste feiern und die Menschen seelsorgerlich begleiten dürfen. Das sollte es uns erleichtern, all die anderen Forderungen zu beherzigen.

Morgen feiern wir Reformationstag: „Einen anderen Grund kann niemand legen außer dem, der gelegt ist, welcher ist Jesus Christus.“ (1Kor 3,11) Das ist mir Stärkung genug für alles, was das Corona-Virus uns derzeit zumutet. Ihnen auch?

Es grüßt Sie in herzlicher Verbundenheit
Ihr Superintendent Jürgen Schilling


Krisenstab der Landeskirche zur derzeitigen Situation vom 30. Oktober 2020

Hinweise aus dem Krisenstab der EKM vom 5. November 2020