Neues Bundesteilhabegesetz

14. Nov 2019

Das neue Bundesteilhabegesetz will mehr Möglichkeiten und mehr individuelle Selbstbestimmung für Menschen mit (drohender) Behinderung und deren Angehörige schaffen. Um dieses sicherzustellen, wurden am 01.01.2018 die gesetzlichen Voraussetzungen für ein neues Beratungsangebot gem. § 32 SGB IX bundesweit als Modellprogramm geschaffen.

„Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung für Menschen mit (drohenden) Behinderungen und deren Angehörige (EUTB)“

Der Soziale Dienst des Diakonischen Werkes Halberstadt e. V. bietet seit Anfang des Jahres an den Standorten Halberstadt, Wernigerode und Quedlinburg sowie aufsuchend im Landkreis Harz diese Beratung an.
Die EUTB unterstützt und berät alle Menschen mit (drohenden) Behinderung und deren Angehörige kostenfrei und unabhängig in allen Fragen rund um Rehabilitation und Teilhabe.
Dabei soll die EUTB vor der Beantragung von Leistungen erfolgen und wegweisend eine umfassende Planungs- Orientierungs- und Entscheidungshilfe bieten. Die EUTB berät zu den Rechten und Pflichten der Leistungsberechtigten, über mögliche Teilhabeleistungen, Zuständigkeiten und den Verfahrensablauf.
Sie arbeitet nach dem Prinzip "Eine für alle". Das bedeutet: Die Ratsuchenden können sich mit allen Fragen rund um das Thema Teilhabe und Rehabilitation an ihre EUTB-Stelle vor Ort wenden.
Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Falls Ihrerseits Interesse besteht, sind wir auch gern bereit uns persönlich vorzustellen.

Flyer mit allen notwendigen Kontaktdaten


Sabine Schulze
Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung
Diakonisches Werk im Kirchenkreis Halberstadt e. V.
Hilde Coppi Str. 2
38855 Wernigerode

Tel.: 03943 209735
Fax.: 03943 209736
E-Mail: s.schulze@diakonie-halberstadt.de
Internet: www.diakonie-halberstadt.de