Die Kreissynode ist eines der drei Leitungsorgane des Kirchenkreises, neben dem Superintendenten und dem Kreiskirchenrat. Ihre Mitglieder sind die gewählten Vertreter der Kirchengemeinden und Dienstbereiche. Die Kreissynode hat folgende Hauptaufgaben:
1. Grundsatzentscheidungen: Sie trifft wichtige Grundsatzentscheidungen zur Arbeit des Kirchenkreises, darunter die Festlegung von Leitlinien für die Arbeit des Kirchenkreises und die Bereitstellung von Anregungen an die Kirchengemeinden zur Erfüllung ihrer Aufgaben. Außerdem ist sie für die Genehmigung des Haushalts, des Stellenplans und der Kollekten verantwortlich.
2. Kontrollfunktion: Die Kreissynode fungiert als Kontrollorgan. Sie nimmt den Bericht des Superintendenten, der den Vorsitz im Kreiskirchenrat hat, entgegen und kann Aufträge an den Kreiskirchenrat erteilen. Sie ist auch für die Entlastung des Kreiskirchenrats in Bezug auf die Haushaltsführung zuständig.
3. Außenwirkung: Die Kreissynode nimmt Stellung zu gesellschaftlichen Fragen und kann Anträge bei der Landessynode einreichen. Damit hat sie eine aktive Rolle in der öffentlichen Debatte und gestaltet kirchliche Positionen zu wichtigen gesellschaftlichen Themen.
Die Kreissynode kommt unter der Leitung von Präses Thomas Handrick zweimal jährlich zusammen und setzt sich aus den 46 gewählten Synodalen zusammen. Sie spielt eine entscheidende Rolle in der Leitung und Ausrichtung des Kirchenkreises.
Daneben arbeitet sie in Ausschüssen sowie der Visitationskommission.
Hier finden Sie die Geschäftsordnung der Kreissynode vom 6. Juni 2020.