Zur Wahl am 25. Januar

07. Feb 2019

Die Wahl eines Superintendenten oder einer Superintendentin für den Kirchenkreis Halberstadt am 25. Januar 2019 ergab: Keiner der Vorgeschlagenen konnte die erforderliche Mehrheit der Synode auf sich vereinigen.

Die Reaktionen auf den 25. Januar sind sehr unterschiedlich gewesen: Enttäuschung, Verwunderung, Verunsicherung, Ratlosigkeit, aber auch das Einverständnis, dass demokratische Verfahren auch so ausgehen können. Wie wird es nun weitergehen? Jetzt ist wieder der Nominierungsausschuss gefragt: Er muss die Wiederbesetzung der freien Stelle neu vorbereiten. Dafür sind Entscheidungen zu fällen: Wird die Stelle ausgeschrieben oder wird der Verzicht auf die Ausschreibung beim Landeskirchenamt beantragt? Welcher Bewerberkreis soll mit einer Ausschreibung angesprochen werden? Was soll wesentlicher Inhalt der Ausschreibung sein? Das sind zunächst formale Schritte, die abgearbeitet werden müssen. Jeder dieser Schritte hat aber auch persönliche oder gemeinsame Haltungen zum Hintergrund. Erwartungen fließen ein, Erfahrungen ebenso, Wünsche und Schwerpunkt-Setzungen in der Einschätzung der Lage des Kirchenkreises.
Daneben aber hat die Wahl Fragen aufgeworfen. Die am häufigsten gestellte: Warum hat die Synode die erforderliche Mehrheit von zwei Dritteln der Anwesenden Synodalen nicht bilden können? Darauf gibt es keine Antwort. Das geheime Abstimmungsverhalten der Synodalen lässt sich nicht analysieren. Umso mehr ist allen Vermutungen entgegenzutreten, die meinen, genaue Gründe erkennen zu können. Der Nominierungsausschuss hat zwei Bewerber*innen zur Wahl gestellt, die für die Aufgabe im Kirchenkreis Halberstadt geeignet waren und sind. Die Synode ist dem Vorschlag nicht gefolgt. Daraus alleine lassen sich keine Schlüsse ziehen, wie man es hätte besser machen können. Der einzig bekannte Grund für ihr Ergebnis ist die Wahl selbst: Sie hat auch dieses Ergebnis zugelassen, und die Synode hat sich dafür entschieden.
Die Zukunft des Kirchenkreises liegt – neben vielem Anderen – auch in der Entscheidung, wer zum Superintendenten oder zur Superintendentin gewählt werden wird. Die Aufgabe dieses Amtes ist so gefasst, dass ein Pfarrer oder eine Pfarrerin auf dieser Stelle ihre eigenen Schwerpunkte einbringen kann. Zugleich liegen auf diesem Amt viele Pflichtaufgaben, die wenig Spielraum zulassen, weil es häufig darum geht, Ordnungen einzuhalten, vorgefasste Abläufe zu koordinieren. Wichtig wird immer sein, viele Akteure im Kirchenkreis zusammenzubringen: Ehrenamtliche, Hauptamtliche, Mitarbeitende in Verwaltung und die Leitungen der Gemeinden und der Einrichtungen der Kirche, Gemeindeglieder jeden Alters. „Netzwerkarbeit“ sagen manche dazu, aber das Wort trifft es nicht ganz: Es geht auch um eine umfangreiche Kommunikationsleistung, die Gesprächsfäden zu Entscheidungen transformiert und die solche Entscheidungen nach innen wie nach außen vertreten kann. Zudem geht es um das „Gesicht“ des Kirchenkreises als eines Teils der Evangelischen Kirche mit ihrem Auftrag und ihrer Geschichte. Die Verfassung nennt diese Aufgabe „Geistliche Leitung“. Zu viel für Eine*n? Wohl kaum. Keine*r muss das alleine machen. Erwartungen, Unterstützung und kritische und wohlwollende Begleitung gibt es ausreichend.
Im Fortgang des Besetzungsverfahrens wird es darum gehen, hierfür Interessenten zu finden, die die Aufgabe für zehn Jahre übernehmen können und wollen. Und eine tragfähige Mehrheit zu gewinnen, die Berufung zum Superintendenten oder zur Superintendentin auszusprechen.

Christoph Carstens, amtierender Superintendent