Zu den vielfältigen Aufgaben des GKR gehört auch die Durchführung der Gemeindeversammlung.
Die gesetzliche Grundlage dazu findet sich in der Grundordnung, Artikel 32, Absatz 4, unter Punkt 10: „Er (der GKR) erstattet jährlich einmal in einer Versammlung der Gemeinde Bericht über seine Arbeit. Der Bericht ist zur Aussprache zu stellen.“
Zunächst ist es wichtig, in Ihrem GKR einen Rückblick auf das vergangene Jahr zu halten. Damit sollten Sie nach Ostern beginnen (ein Jahr nach Ihrer Wahl). Mit zeitlichem Vorlauf und in Ruhe vorbereitet kann die Gemeindeversammlung nicht nur eine Pflichtübung sein, sondern auch zu einer interessanten Gemeindeveranstaltung zum Sommerauftakt werden.
Folgende Fragen können Sie bei Ihrem Rückblick leiten:
Halten Sie Ergebnisse und Meinungen während Ihrer Sitzung schriftlich fest.
Wandzeitungen, Flipchart-Tafel o.ä. helfen den Stand der Erörterung für alle gleichmäßig sichtbar zu halten. Legen Sie am Ende der Sitzung fest, was Sie von Ihrer Sammlung der Gemeinde mitteilen möchten, und wer an dem Bericht mitarbeitet. In einer der nächsten Sitzungen können Sie Ideen sammeln, bei welcher Gelegenheit und wie Sie den Bericht präsentieren wollen.
Hier drei Impulse:

